
Verkehrswertgutachten
Als zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich für Sie qualifizierte Verkehrswertgutachten für die verschiedensten Bewertungsanlässe:
- An- und Verkauf
- Vermögensauseinandersetzungen (Erb- und Scheidungsfälle)
- Schenkung
- Feststellung von Betriebsvermögen
- Steuerliche Betrachtung
- gerichtliche Auseinandersetzungen
- Renditebetrachtung für Investoren
Jede Bewertung ist so individuell wie die Immobilie.
Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne.

Beleihungswertgutachten
Für Kreditinstitute muss neben dem Markt- und Verkehrswert auch der Beleihungswert nach den Richtlinien der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ermittelt werden.
Die Ausarbeitung eines Beleihungswertgutachtens setzt eine besondere Qualifikation voraus, damit das Gutachten auch bei den Banken anerkannt wird.
Als zertifizierter Sachverständiger CIS HypZert (F) erarbeite ich für Sie anerkannte Beleihungswertgutachten im Sinne des Pfandbriefgesetzes bzw. der Beleihungswertermittlungsverordnung.
Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne.

Wertindikation
Falls Sie kein umfangreiches und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten i.S.d §194 BauGB benötigen ist in der Regel eine Wertindikation ausreichend.
Bei einer Wertindikation erfolgt die Wertermittlung ebenfalls nach anerkannten Methoden. Es wird jedoch auf eine ausführliche Lage- und Baubeschreibung, eine Fotodokumentation sowie auf die umfangreiche Erläuterung zur Ableitung der Wertansätze verzichtet.

Kauf- und Investitionsberatung
Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden, sind sich jedoch unsicher im Hinblick auf Bausubstanz, Baukonstruktion und mögliche Investitionskosten.
Ich begleite Sie gerne bei der Immobilienbesichtigung und erläutere Ihnen die Chancen und Risiken der Immobilie.

Energieberatung für Wohngebäude
Meine Aufgabe als Energieeffizienz-Experte ist es, Sie bei der energetischen Modernisierung Ihres Wohngebäudes zu begleiten.

Wohnflächenberechnung und Bauzeichnungen
Gerne erstelle ich für Sie, beginnend mit dem genauen Aufmaß Ihrer Immobilie bzw. Ihrer Wohnung, eine nachvollziehbare und prüffähige Wohnflächenberechnung nach der aktuellen Wohnflächenverordnung (WOflV) oder nach der DIN 277.